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" WHERE IS EUROPE GOING ? "

110 conferences :10 months - 25 countries - 100 European towns
October 2002- July 2003
Debate with Franck Biancheri
around the 14 propositions of "Vision pour l'Europe 2020"


The 14 strategic proposals
14 propositions stratégiques et opérationnelles pour construire une Union Européenne élargie effective et démocratique au cours des deux prochaines décennies


German

1. Einführung eines Verfahrens, mit dem die EU, ihre Politik und ihre Institutionen regelmässig evaluiert werden :
Deshalb muss alle zehn Jahre, beginnend im Jahr 2002, ein Konvent aus gewählten Volksvertretern zusammen treten, dessen Aufgabe darin bestehen wird, den aktuellen Stand der Europäischen Integration zu begutachten und die notwendigen strukturellen Änderungen vorzuschlagen . (Vorteile : Anderungen planen, sonst droht das Chaos; Weiteren Stufen der Europäischen Integration in Takten vollziehen, sonst wird sie scheitern : Demokratie, Effizienz, Flexibilität, Evolution)

(Entscheidung : 2004/2005 - Umsetzung : 2012)

2. Geografische Neuordnung der Europäischen Institutionen :
Bei der heutigen Größe der EU ist es nicht mehr gerechtfertigt, die Achse der europäischen Hauptstädte aus der Anfangszeit der europäischen Gemeinschaften (Straßburg, Luxemburg, Brüssel) zu erhalten. Die zentralen Europäischen Institutionen müssen auf London, Paris, Frankfurt, Brüssel und Den Haag verteilt werden (Euroring 1) und die weiteren Gemeinschaftsinstitutionen auf die anderen Hauptstädte in Europa (Dublin, Madrid, Rom, Wien, Prag, Budapest, Berlin, Warschau, Kopenhagen, Helsinki, Stockholm, Athen, Lissabon (EuroRing 2). (Vorteile: Die Gemeinschaftsinstitutionen müssen für die Menschen in Europa präsent werden ; das geeinte Europa muss für die Welt sichtbar werden; Nähe zu den Menschen; Effizienz; internationale Visibilität).
(Entscheidung: 2005/2006 - Umsetzung: 2008 - 2015)

3. Verschmelzung der zwei Exekutivorgane (Rat und Kommission) :
In Zukunft muss Europa regiert und nicht mehr aufgebaut werden. In einer Demokratie werden Exekutive und Legislative von zwei Organen wahrgenommen, und nicht von dreien, wie das heute in der Europäischen Union der Fall ist. Politische Zuständigkeiten dürfen nicht auf mehrere Organe verteilt werden, denn sonst sind unverständliche Verfahren und Kompetenzgerangel unvermeidbar. Aus politischen und demokratischen Gründen ist daher eine der aktuellen Gemeinschaftsinstitutionen zu viel; und ohne Zweifel ist die Kommission mit ihrer aktuellen Aufgabenstellung dieSE überflüssige Institution. Europa muss eine Regierung erhalten. Diese Regierung wird Träger der politischen Exekutivverantwortung. Sie übernimmt die Exekutivfunktionen, die aktuell von Rat und Kommission ausgeübt werden. Das Europäische Parlament wird die alleinige Legislative, behält damit seine bisherigen Rechte und übernimmt zusätzlich die legislativen Funktionen des Rates. Diese beiden Organen vertreten gemeinsam das Europäische Interesse. Jedes neu gewählte Europäische Parlament wird den europäischen Haushalt, aus dem die Gemeinschaftspolitiken finanziert werden, per Gesetz verabschieden; ein Konsens mit der Europäischen Regierung ist dabei zu erzielen. Damit den Menschen erkenntlich wird, dass sie mit ihrem Geld die Europäischen Politiken bezahlen, wird bei der Einkommenssteuer der an die EU abzuführende Betrag ausdrücklich mit "Europasteuer" bezeichnet. (Vorteile: Das politische Gemeinschaftssystem wird demokratisiert und damit vereinfacht, um für die Menschen verständlich und kontrollierbar zu werden; absolute demokratische Verankerung der beiden EU-Organe; Verständlichkeit und damit demokratische Transparenz der Entscheidungsverfahren; den Volksvertretern wird ihre Verantwortung vor den Menschen in Europa bewusst)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung: 2006)

4. Schaffung eines Europäischen Parlaments bestehend aus europaischen und nationalen/regionalen Abgeordnete :
Wenn das Europäische Parlament seine wichtige Rolle in Europa erfüllen können will, muss es sowohl die nationale und regionale wie auch die europäische Identität der Menschen repräsentieren und damit die zwei (bzw. für Bundesstaaten drei) staatlichen Ebenen in Europa, mit denen sich ein Europäer identifiziert, vertreten. Das EP muss daher zu fünfzig Prozent aus Abgeordneten bestehen, die aufgrund von transeuropäischen Listen in europäisch einheitlichen Wahlen gewählt wurden; und zu fünfzig Prozent aus Abgeordneten, die auf nationaler (oder regionaler - die Entscheidung darüber gebührt dem jeweiligen Mitgliedstaat) Ebene von den Menschen gewählt oder die von den nationalen (oder regionalen) Volksvertretungen bestimmt wurden. (Vorteile: Ein alleiniges Legislativorgan in der Lage sein, die nationale, regionale und europäische Identität der Menschen in Europa zu repräsentieren; die Komplexität und Konflikte eines Zweikammersystems würden vermieden, die Legitimität des EP erheblich gesteigert; die einheitliche Wahl eines Europäischen Parlaments würde dazu beitragen, einen gemeinsamen politischen Europäischen Raum zu schaffen).
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung : 2009)

5. Errichtung des Amtes eines Präsidenten der Europäischen Regierung :
Die Europäische Exekutive muss nach innen wie nach aussen eindeutig erkennbar sein. Daher ist es notwendig, das Amt eines Präsidenten der Europäischen Regierung zu schaffen, den die Staats - und Regierungschefs aus ihrer Mitte für eine Dauer von 3 Jahren wählen. Er gibt für dieses Amt sein nationales Amt auf; nur so kann erreicht werden, dass dieses Amt von einem politischen Schwergewicht aufgrund einer bewussten Entscheidung wahrgenommen wird, und nicht von einem Politiker, der in seinem Heimatstaat abgewählt wurde. Der Präsident der Regierung vertritt alle europäischen Politikbereiche. Bei Bedarf wird er von anderen Mitgliedern der Europäischen Regierung unterstützt. Das aktuelle System der rotierenden Präsidentschaften wird in der Funktion des englischen "Chairman" im Sinne eines Verhandlungsleiters und Schiedsrichters beibehalten. Die Aufgabe des "chair" ist es, den Präsidenten der Regierung in seinem Amt zu unterstützen und in den Sitzungen die Schiedsrichterrolle auszuüben. (Vorteile: die politische Legitimität der EU wäre gewährleistet; die nationalen Regierungen müssten anerkennen, dass die EU eine eigenständige politische Ebene darstellt; die wechselnde "chair-Präsidentschaft" würde sicherstellen, dass weiterhin alle Mitgliedstaaten eine führende Rolle in der EU einnehmen könnten)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung 2009)

6. Schaffung einer EU-Verwaltungsbehörde, die für die Implementierung der Gemeinschafstpoliken zuständig ist :
Sowohl das EP als auch die Europäische Regierung müssen das uneingeschränkte Gesetzesinitiativrecht besitzen. Dabei steht das Initiativrecht für inter-gouvernementale Politiken natürlich weiterhin den nationalen Parlamenten und Regierungen zu. Jedoch kann ausschliesslich die Europäische Regierung vorschlagen, ein Politikfeld vom einen Bereich in den anderen (intergouvernemental oder gemeinschaftlich) zu verschieben. (Vorteile: Vereinfachung, Effizienz des Entscheidungsverfahrens; klare Verantwortlichkeiten)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung: 2009)

7. Einführung einer Weisungsbefugnis der Europäischen Regierung für die EU-Verwaltung :
Wie jede Verwaltung muss auch die Europäische Verwaltung effizient sein, sich als Dienst am Bürger verstehen und für die Umsetzung der politischen Entscheidungen zuständig sein. Sie ist daher der Aufsicht der Europäischen Regierung unterworfen; sie wird entsprechend zu den Aufgaben, die sie wahrzunehmen hat, in zwei Behörden untergliedert: Die eine Behörde verwaltet die Gemeinschaftspolitiken (l'Administration Communautaire Européenne; ACE); die andere Behörde ist für die intergouvernementalen Politiken zuständig (der Rat der Europaministerien; EMR). Die die Gemeinschaftspolitiken verwaltende Behörde wird aus den Diensten der Kommission gebildet, wobei diese neue Behörde ihre Aufgaben auf die grundlegenden Politikbereiche beschränkt. Die eigentliche Kommission (also das Kollegium der Kommissare) wird abgeschafft, wohingegen der Generalsekretär der ACE echte Verwaltungsaufgaben bei der Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken übertragen bekommt (Handel, Binnenmarkt, Wettbewerb, Landwirtschafts - und Fischereipolitik; grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung, Einwanderung, Beziehungen zu Nachbarstaaten, Eentwicklungszusammenarbeit; sowie - für die Mitgliedstaaten von EuroLand - die Wirtschafts - und Haushaltspolitik). In dieser Aufgabe wird er von den Generaldirektoren unterstützt. die sonstigen derzeitigen Aufgaben der Kommission werden dem (intergouvernementalen) Rat der Europaministerien oder eigenständigen Behörden übertragen, bzw. ersatzlos gestrichen. Der Europäische Gerichtshof wird der alleinige Hüter der Verträge. (Vorteile: die demokratische Kontrolle der Europäischen Institutionen wird gestärkt; die Gemeinschaftsbehörde kann sich wieder auf seine zentralen Aufgaben besinnen; das Subsidiaritätsprinzip wird tatsächlich umgesetzt)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung: 2009)

8. Ernennung eines Ministers für die EU- Aussenbeziehungen :
die Tatsache, dass die ausschliessliche Gestaltung bestimmter Gemeinschaftspolitiken der Europäischen Regierung und dem Europäischen Parlament übertragen wurde, erfordert, dass die Aussenvertretungsbefugnis für diese Bereiche auf einen einzigen politisch Verantwortlichen übertragen wird (Minister für die gemeinsamen Aussenbeziehungen) und dass die erforderlichen Verwaltungszuständigkeiten von einer einheitlichen Aussenverwaltung wahrgenommen werden (Gemeinsame Europäische Botschaften). Der Minister für die gemeinsamen Aussenbeziehungen wird vom Präsidenten der Europäischen Regierung aus der Mitte der amtierenden Außenminister der Mitgliedstaaten bestimmt (jedoch darf er nicht aus dem selben Mitgliedstaat wie der Präsident kommen). Zusammen mit den Verteidigungsministern der Mitgliedstaaten der EU ist er für die Errichtung der gemeinsamen Europäischen Einsatzgruppe verantwortlich. Alle sonstigen Bereiche der Aussenpolitik unterliegen selbstverständlich weiterhin der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und ihrer diplomatischen Dienste. (Vorteile: Starkere Handlungsfahigkeit der EU in der Weltpolitik und gleichzeitig Erhaltung der fruchtvollen bilateralen Beziehungen der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten; die Politik der EU wird nach außen einheitlich und in Übereinstimmung mit den internen Entscheidungen vertreten; die gute Zusammenarbeit zwischen dem Präsidenten der Regierung und dem "Aussenminister" wird gewährleistet; das Erscheinungsbild der EU im Ausland wird deutlicher, ihr Einfluß grösser)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung: 2009)

9. Verstärkung der Rolle des Europarats :
In der unmittelbaren Nachbarschaft der Europäischen Union finden sich Staaten, die so unterschiedlich sind wie Russland und Marokko. Ihnen allen ist gemein, dass sie historische und besondere Partner der EU sind, ohne jedoch anzustreben, ihr in absehbarer Zukunft beizutreten. Es ist unabdingbar, dass die EU ihnen ein Status der besonderen Nachbarn verleiht, der ihnen in allen Bereichen Sonderbegünstigung einräumt, ohne dass dies jedoch bedeuten soll, dass damit die Weichen für ihren Beitritt gestellt würden. Um im intergouvernementalen Bereich diese Politik der Sonderbegünstigung umzusetzen, muss der Europarat eine aktive Rolle spielen, insbs. in den Bereichen der Kultur, Forschung und Bildung. Der Europarat wird die Aufgabe erhalten, in der Nachbarschaft Europas für die Verbreitung der Europäischen Werte zu werben. Der Teil des Haushalts der EU, der durch die Streichung nicht erforderlicher Generaldirektionen und Aufgabenbereiche frei werden wird, könnte die Aufgabenerfüllung des Europarats finanzieren. (Vorteile: Die Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarn der EU werden besonders gepflegt - der Europarat wird dabei eine aktive Zentralrolle der europaischen Nachbarschaft einnehmen; der die EU ruinierende Zwang zu immer weiteren Erweiterungen würde verschwinden; das geo-politische Umfeld der EU würde gestärkt werden; die Beziehungen zwischen der EU und seinen Nachbarn würde auf eine dauerhafte Grundlage gestellt werden)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung : 2009)

10. Gewährleistung der Ausbildung qualifizierten Personals fur das XXI Jahrhundert :
Die EU braucht qualifiziertes Personal, um das komplexe System Europa zu verwalten. Die besten Konstruktionen können nicht funktionieren, wenn das entsprechende Personal nicht vorhanden ist. Diese Feststellung gilt sowohl für die Politiker als auch die Verwaltungsbeamten. Es muss verhindert werden, dass die Beamten sich zu den eigentlichen Herren des Systems aufschwingen. Daher muss die Tätigkeitsdauer eines Beamten in einer Gemeinschaftsinstitution auf 10 Jahre begrenzt werden, wobei natürlich der Wechsel zwischen den Gemeinschaftsinstitutionen, den nationalen Verwaltungen und der Privatwirtschaft erleichtert werden muss; die perfekte Kenntnisse von drei Sprachen muss als Standard gefordert werden. Zur Kandidatur als Europaabgeordneter ist die Kenntnis zumindest einer Fremdsprache erforderlich. (Vorteile: Kompetenz und Flexibilität des Systems wird dauerhaft gewährleistet; der Graben zwischen der Europäischen Verwaltung und der Europäischen Gesellschaft wird verringert; ein echter Europäischer Öffentlicher Dienst wird entstehen)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung: 2009)

11. Losung der Sprachproblematik :
Ohne Respekt der sprachlichen Diversität verlöre die Europäische Integration ihre Legitimation. Dennoch gibt es aus finanziellen und effizienzorientierten Gründen gewisse Notwendigkeiten, mit denen man leben muss. Ansonsten würden die steigenden Kosten und die immense Komplexität der Übersetzungsarbeiten zu einer Lähmung des Systems führen, vom dem die Menschen sich abwenden würden.
Daher muss ein mehrstufiges System eingeführt werden: 2 Arbeitssprachen für die informellen Arbeitssitzungen (englisch und französisch), 5 offizielle Arbeitssprachen (englisch - französisch - deutsch- spanisch- polnisch) und alle Sprachen für Veröffentlichungen und öffentliche Sitzungen (wie z.B. die Plenarsitzungen des EP). Ähnliches hätte für die Arbeitsdokumente zu gelten. Offizielle Dokumente müssten in alle Sprachen übersetzt werden. Europa sollte sich massiv für die Entwicklung von automatischen Übersetzungsprogrammen einsetzen; ein Sprachkursprogramm in allen nationalen und regionalen Volksvertretungen sollte lanciert werd. (Vorteile: Die babylonische Sprachverwirrung wird vermieden, wobei dennoch die sprachliche Diversität Europas gesichert wird. Ausgleich zwischen der sprachlichen Diversität und der Notwendigkeit eines funktionsfähigen Systems; die Menschen in Europa könnten sich weiterhin über die Europäische Politik informieren und sich engagieren)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung: 2006)

12. Für den Erfolg des erweiterten Europas - Verschiebung der EU-Erweiterung auf das Jahr 2006 oder 2007:
Der Erfolg der Erweiterung entscheidet über die Zukunft Europas: diese Erweiterung muss mehr sein als nur eine weitere Etappe. Weder die Europäische Union, die die Neunziger Jahre verstreichen liess, ohne sich ausreichend auf die Erweiterung einzustellen, noch die Beitrittskandidaten, die sich nur formell oder aus wirtschaftlicher Perspektive auf die Erweiterung vorbereitet haben, sind ausreichend auf eine Erweiterung 2004 vorbereitet. Die Obsession der Einhaltung des offiziellen Datums 2004 birgt die Gefahr, dass ein historisches Projekt scheitert, wohingegen eine Verschiebung um zwei bis drei Jahre den Erfolg garantieren könnte. Denn in diesem Zeitraum könnte sicher gestellt werden, dass die Beitrittsländer und die EU politisch und strukturell in der Lage sein werden, den entscheidenden Schritt zu vollziehen. Der Europäische Gipfel von Kopenhagen muss einen Kalender für die Erweiterung festlegen, der für die Mitgliedstaaten und die Beitrittskandidaten verbindlich ist. Das ist für den bisherigen Kalender nicht der Fall. Darüber hinaus muss die Bevölkerung über den Nutzen der Erweiterung informiert werden. Abschliessend muss die Erweiterung durch nationale Referenden ratifiziert werden. (Vorteile: die demokratische Einigung des Kontinents im Horizont 2010 wird erzielt; Widerstand und Populismus gegen die Erweiterung wird sowohl in der EU als auch in den Beitrittsländern vermieden; die Erweiterungsentscheidung wird durch die Einbeziehung der Menschen demokratisiert)
(Entscheidung: 2002 - Umsetzung 2006)

13. Vergemeinschaftung der Sicherheits - und Verteidigungspolitik sowie der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität :
Der Binnenmarkt, der Euro, die Erweiterung, der Terrorismus l'Internet ... erfordern von der EU eine wirksame Bekämpfung der immer professioneller auftretenden transnationalen Kriminalität. Sowohl die Interessen der EU als auch der Menschen in Europa müssen geschützt werden. Der Aufbau eines vergemeinschafteten Netzwerkes der Zollfahnder, die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, der von einer Europäischen Kriminalpolizei (als Netzwerk der nationalen Polizeien) unterstützt wird, und ad hoc zu bildende Netzwerke europäischer Untersuchungsrichter wird die EU in die Lage versetzen, gegen diese wachsende Gefahr anzukämpfen. (Vorteile: die innere und äussere Vertrauenswürdigkeit der EU wird gestärkt; die Ängste vor der Erweiterung werden abgebaut)
(Entscheidung: 2002/2004 - Umsetzung: 2006)

14. Definition einer gemeinsamen Einwanderungspolitik, deren Umsetzung den Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt :
Für die EU ist Einwanderung eine nicht zu vermeidende und auch notwendige und nützliche Tatsache, aber in zwei Bereichen ist eine erfolgreiche Politik unbedingt erforderlich: Zum einen muss die illegale Einwanderung bekämpft werden, zum anderen muss die Integration gefördert werden, damit die Kinder der Einwander normale Europäer sein werden. Zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung ist sowohl eine Überwachung der Grenzen notwendig als auch Handels - und Entwicklungspolitik mit den Herkunftsländern (Verbesserung der Effizienz von Entwicklungshilfe, Förderung besonderer Projekte zur Vermeidung von Migrationsdruck, evtl. auch Sanktionen gegen Staaten, die nicht bereit sind, zur Vermeidung von Migrantenströmen beizutragen. Es muss auch möglich sein, einen Einwanderer, der nicht zur Integration bereit ist, wieder in sein Herkunftsland zurückzuschicken; parallel hierzu obliegt es der staatlichen Gewalt (im wesentlichen der nationalen, für die Entscheidungen zur Festlegung der allgemeinen Politik aber auch der Europäischen Gewalt) dafür Sorge zu tragen, dass die Integration wirksam wird; dabei sind rassische oder religiöse Diskrimination als Straftat zu verfolgen. (Vorteile: es wird so deutlich, dass Einwanderung eine der grössten Herausforderung für das Europa der Zukunft sein wird und dass ihr Erfolg von der Teilhabe aller an ihrer Bewältigung abhängt; das vertrauen in die Europäischen Werte und ihre Dauerhaftigkeit wird gestärkt; Europa wird eine Gesellschaft bleiben, die die Zukunft meistern kann)
(Entscheidung : 2002/2004 - Umsetzung: 2005)


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