| Die Newropeans sind ein transeuropäisches Vereinsnetzwerk, dem alle Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union beitreten können, die aktiv zur Demokratisierung der Europäischen Union beitragen wollen. Am 23. Juni 2005 haben sich die Newropeans als europäische (d.h.ohne Struktur auf mitgliedstaatlicher Ebene) politische Bewegung konstituiert, die sich zum Ziel gesetzt hat, für die Demokratisierung der Europäischen Union zu kämpfen und zu den Europawahlen 2009 und 2014 anzutreten. Diese Charta bestimmt die Rechte und Pflichten des Vereins Newropeans, seiner Mitglieder und Unterstützer. Paragraph 1 : Grundlegende Prinzipien der Newropeans Wer Mitglied oder Unterstützer von Newropeans werden möchte, erklärt, dass er von der Satzung der Newropeans und ihrem Manifest (auf der Webseite von Newropeans abrufbar) Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist. Paragraph 2 - Beitritt zu den Newropeans Newropeans kann ohne seine Mitglieder und Unterstützer, die durch Unterzeichnung dieser Charta dem Verein beitreten und einen Beitrag leisten, nicht existieren und versuchen, seine Ziele zu erreichen. Die Mitgliedschaft verleiht das Recht, mit Stimmrecht an der Hauptversammlung der Newropeans teilzunehmen, entweder direkt durch Teilnahme oder im Internet gemäß der entsprechenden Bestimmungen der Satzung, . Wer Newropeans als Mitglied oder Unterstützer beitritt, verpflichtet sich, keiner Organisation anzugehören, die fremdenfeindliche, anti-demokratische oder illegale Ziele vertritt oder entsprechende Aktivitäten verfolgt, da eine solche weitere Mitgliedschaft sich nicht mit dem Demokratisierungsbestrebungen der Newropeans vereinbaren ließe. Paragraph 3 - Die Verwendung des Namens Newropeans Der Name Newropeans ist Eigentum des Vereins Newropeans. Die Verwendung dieses Namens durch die Mitglieder und die Koordinatoren der lokalen/regionalen bzw. sektoriellen Gruppen der Newropeans ist im Rahmen und im Geiste der Newropeans - Satzung gestattet. Der Unterzeichner dieser Charta verpflichtet sich, von jeder Verwendung des Namens abzusehen, die sich nicht mit den Ideen und der politischen Tätigkeit der Newropeans im Dienste der Demokratisierung der Europäischen Union vereinbaren ließe oder die gegen die Gesetze der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verstieße. Insbesondere kann kein Mitglied, der sich um ein lokales, regionales oder nationales Wahlamt bemüht, den Namen für seinen Wahlkampf verwenden. Jedoch steht es ihm frei, auf seine Mitgliedschaft bei den Newropeans als Ausdruck seines weiteren politischen Engagements hinzuweisen. Paragraph 4 - Mitglieds - oder Unterstützerbeitrag Der Beitritt zu Newropeans erfordert die Zahlung eines jährlichen Beitrags (Zahlung hat auf der Webseite der Newropeans zu erfolgen), von dem ein Viertel einer lokalen/regionalen oder sektoriellen Gruppe, die beim Beitritt benannt wird, zugeteilt werden kann. Die Beitragshöhe und die Zahlungsmodalitätenwerden von der Newropeans Hauptversammlung bestimmt (siehe Beitritts - Bulletin) Paragraph 5 - Funktionsweise der Newropeans Newropeans ist auf europäischer Ebene eine vollständig integrierte Bewegung, die nicht in nationale Strukturen untergliedert ist. Seine transeuropäische Leitung durch den Vorstand im Rahmen der allgemeinen Festlegungen der Hauptversammlung (Agora) gewährleisten sein einheitliches Auftreten und seine einheitliche Wirkung in ganz Europa: - Die Agora umfasst alle Mitglieder der Newropeans, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (oder eines Staates, der bereits einen Beitrittsvertrag unterzeichnet hat : Rumänien und Bulgarien) besitzen; - der Vorstand, der auf der Grundlage einer Liste von der Agora gewählt wird, besteht entsprechend der Newropeans - Satzung aus einem Team von Mitgliedern aus verschiedenden Mitgliedstaaten. Paragraph 6 - Vereinstätigkeit Die Tätigkeit beruht auf dem Prinzip der Ehrenamtlichkeit. Die Mitglieder sind gebeten, sich aktiv an dem Vereinsleben eines lokalen/regionalen oder sektoriellen Gruppe der Newropeans zu beteiligen (siehe die Liste auf http://www.newropeans.org/ ). Die Aufgabe der lokalen/regionalen Gruppen der Newropeans besteht darin, die Ideen der Newropeans in ihrer Stadt oder ihrer Region durch Informationsveranstaltungen, Diskussionskonferenzen, Seminare etc. zu verbreiten. Die Aufgabe der transeuropäischen sektoriellen Gruppen der Newropeans besteht darin, das politiche Programm der Newropeans zu entwickeln und bereichern. In besonderen Fällen können Mitglieder von der Agora oder dem Vorstand mit einer besonderen Tätigkeit oder der Repräsentierung der Newropeans beauftragt werden. Paragraph 7 - Unterstützung für Newropeans Unterstützer von Newropeans haben weder Stimmrecht noch Zugang zum Intranet der Newropeans - Mitglieder. Sie können auf Einladung und unter bestimmten Bedingungen an den von den lokalen oder sektoriellen Gruppen organisierten Veranstaltungen teilnehmen. Die Unterstützer erhalten einen Informationsbrief, der monatlich per e-mail oder einmal im Trimester mit der Post versandt wird. Paragraph 8 - Ausschluss eines Mitglieds Der Ausschluss eines Mitglieds, das gegen die in dieser Charta oder in der Satzung festgelegten Grundsätze verstoßen hat, wird vom Vorstand beschlossen. Dem betroffenen Mitglied wird diese Entscheidung zugestellt; sie entfaltet unmittelbare Wirkung. Das ausgeschlossene Mitglied verliert sein Stimmrecht und jede Repräsentationspflichten, die ihm eventuell übertragen waren. Jedoch steht dem Mitglied das Recht zu, seinen Ausschluss vor der Agora anzufechten, die die Entscheidung des Vorstands entsprechend der Satzung bestätigen oder aufheben wird. Beitritts- Bulletin für Newropeans 
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