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Die
Newropeans sind ein informeller
Zusammenschluss
von Organisationen der europäischen
Zivilgesellschaft (Vereine, Stiftungen,
Universitäten, Regionen,
Medien, Unternehmen, Forschungseinrichtungen...)
die gemeinsam die Überzeugung
vertreten, dass die große
Herausforderung der kommenden
Jahrzehnte für die Europäische
Integration die Demokratisierung
der Europäischen Institutionen
ist. Jede Mitarbeit bei Newropeans
ist freiwillig, jede Aktion wird
von den Mitgliedern und Partnern
getragen, die bei ihrer Verwirklichung
mitzuarbeiten bereit sind. Die
folgenden Paragraphen bilden
die Satzung der Newropeans:
Newropeans
Nichtwirtschaftlicher Verein
Paragraph 1 - Der Name
Zwischen
den Unterzeichnern und Mitgliedern
wird ein nichtwirtschaftlicher
Verein nach niederländischem
Recht gegründet. Der Verein
trägt den Namen : Newropeans
Paragraph 2 - Vereinszweck
Newropeans
ist ein transeuropäisches
Netzwerk von juristischen Personen
der Europäischen Zivilgesellschaft
und von natürlichen Personen,
die gemeinsam die Demokratisierung
der Europäischen Union anstreben.
Seine Tätigkeit umfasst
alle für die Demokratisierung
relevanten Bereiche; er kann
sich aller legalen Mittel bedienen,
um dieses allgemeine Ziel zu
erreichen. Die internen Arbeitssprachen
von Newropeans sind französisch
und englisch. Kommunikationssprachen
von Newropeans sind nach Möglichkeit
alle in den EU-Mitgliedstaaten
gesprochenen Sprachen.
Um seine Ziele zu verwirklichen,
wird der Verein verschiedene
Aktivitäten betreiben, über
die konkret die Entscheidung
dem Vorstandsbüro obliegt.
Paragraph 3 - Vereinssitz
Der
Sitz des Vereins ist Postbus
440, NL - 6500 AK Nijmegen. Er
kann durch einfachen Beschluss
des Vorstands in einen anderen
Ort in der Europäischen
Union verlegt werden.
Paragraph 4 - Mitglieder
Mitglied
kann jede Bügerin
oder jeder Bürger der Europäischen
Union werden, der aktiv an der
Demokratisierung der Europäischen
Union arbeiten möchte. Er
wird durch Leistung eines Mitgliedsbeitrags,
dessen Höhe jedes Jahr von
der Agora (Hauptversammlung)
des Vereins festgelegt wird,
Mitglied.
Unter
Beachtung eines besonderen
Statuts, das sicherstellt,
dass
jeder Partner sich jedes Jahr
aktiv an der Zusammenarbeit oder
an der Verwirklichung von Projekten
beteiligt, können juristische
Personen Partner von Newropeans
werden ; bei Verstoß gegen
dieses Statut erlischt die Partnerschaft
mit Newropeans.
Paragraph 5 - Verlust der Mitgliedschaft
Ein Mitglied
geht seiner Mitgliedschaft
in den folgenden Fällen
verlustig:
- Austritt oder Tod
- Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrags
- Begehung von Straftaten, ob
im Rahmen der Aktivitäten
von Newropeans oder davon unabhängig
- Tätigkeiten oder Äußerungen,
die sich gegen den Vereinszweck,
also die Demokratisierung der
Europäischen Union richten.
Den
Beschluss, das Mitglied aus
dem Verein auszuschließen,
fällt der Vorstand nach
beratender Stellungnahme des
Mitgliederausschusses und der
Anhörung des Betroffenen
durch den Vorstand. Der Beschluss
wird unmittelbar wirksam. Der
Betroffene kann den Beschluss
vor der nächsten Agora anfechten,
die ihn, den Vorstand und den
Mitgliederausschuss anhören
muss. Die Agora kann den Beschluss
des Vorstands mit einfacher Mehrheit
aufheben. In diesem Fall leben
die Mitgliederrechte unmittelbar
wieder auf.
Paragraph 6 - Verwaltung
Der
Verein organisiert sich auf
zwei Ebenen, nämlich
einer transeuropäischen
und einer lokalen bzw. regionalen
Ebene.
-
Die transeuropäische
Ebene umfasst sowohl die Beschlussebene,
also den Vorstand und die Agora
(die Hauptversammlung), als auch
fachspezifische Gruppen;
-
Die lokale oder regionale Ebene
aus lokalen Newropeans-Gruppen
fasst die die Mitglieder und
Partner von Newropeans in einer
Stadt oder sonstigen Gebietskörperschaft
zusammen. Die lokale oder regionale
Ebene ist (wie auch die fachspezifischen
Gruppen) nicht unmittelbar an
den transeuropäischen Entscheidungen
beteiligt; ihre Aufgabe besteht
vielmehr darin, die Aktivitäten
von Newropeans vor Ort zu organisieren.
Ihre Mitglieder nehmen an den
Entscheidungen durch Beteiligung
am Vorstand oder der Agora teil.
1) Der Vorstand
Der
Vorstand leitet den Verein.
Der Vorstand besteht aus mindestens
35 Mitgliedern (15 im ersten
Jahr des Vereinsbestehens), die
Staatsangehörige von mindestens
15 Mitgliedstaaten sein müssen
(fünf im ersten Jahr seit
Vereinsbestehen); mindestens
zwanzig der Vorstandsmitglieder
müssen ordentliche Vorstandsmitglieder
sein. Jedes ordentliche Vorstandsmitglied übernimmt
einen besonderen Verantwortungsbereich.
Die weiteren Vorstandsmitglieder
nehmen ohne Stimmrecht an den
Vorstandssitzungen teil. Sie
können beim Ausscheiden
von ordentlichen Vorstandsmitgliedern
zu ordentlichen Vorstandsmitgliedern
bestellt werden. Wenn die Zahl
der ordentlichen Vorstandsmitglieder
unter 20 absinkt, weil mehr ausscheiden
als weitere Vorstandsmitglieder
nachrücken können,
muss der Vorstand in den folgenden
sechs Monaten neu gewählt
werden. Der Vorstand wird für
eine Dauer von drei Jahren in
einem Wahlgang mit geschlossenen
Listen ewählt. Die Agora
kann zu jedem Zeitpunkt mit einfacher
Mehrheit bei sechzigprozentiger
Wahlbeteiligung einen Vorstand
durch Wahl eines anderen Vorstands
abwählen.
Der
in der Liste an erster Stelle
geführte Kandidat wird Vorsitzender
des Vereins und des Vorstands.
Bei Einreichung der Liste zur
Vorstandswahl muss aufgeführt
sein, welcher Kandidat im späteren
Vorstand die Aufgabe des Generalsekretärs
und des Schatzmeisters übertragen
bekommen soll. Jeder Kandidat
muss die notwendigen Fähigkeiten,
auch sprachlicher Art, aufweisen,
die das Amt eines Vorstandsmitglieds
erfordert.
Der
Vorstand fasst seine Beschlüsse
entweder durch e-mail oder Telekonferenz
auf Initiative des Vorsitzenden,
oder in einer Sitzung, die der
Vorsitzende einberufen kann oder
auf Antrag eines Viertels der
Vorstandsmitglieder einberufen
muss.
Beschlüsse werden mit einfacher
Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit
gibt die Stimme des Vorsitzenden
den Ausschlag. Jedes unentschuldigte
Fernbleiben von einer Vorstandssitzung
kann als Niederlegung des Vorstandsmandats
ausgelegt und auf Vorschlag des
Vorsitzenden durch Beschluss
der Hälfte der Vollmitglieder
bestätigt werden. Die Arbeitssprachen
des Vorstands sind englisch und
französisch ohne Verdolmetschung
und Übersetzung.
Der
Vorsitzende, der Schatzmeister
und der Generalsekretär
bilden das Vorstandsbüro.
Das Büro leitet die allgemeinen
Tätigkeiten des Vereins.
Ihm werden die dafür erforderlichen
Entscheidungskompetenzen eingeräumt.
Es ist verpflichtet, dem Vorstand
gegenüber Rechenschaft für
die getroffenen Entscheidungen
abzulegen.
2) Die Agora (Hauptversammlung)
Die
Agora von Newropeans besteht
aus allen Mitgliedern (natürliche
Personen), soweit sie ihren Mitgliedsbeitrag
geleistet haben. Auch die Partner
(juristische Personen) können
durch ihre Vertreter im Rahmen
der besonderen, von Newropeans
definierten Modalitäten
teilnehmen.
Die Agora werden abgehalten,
indem
- sich alle Mitglieder treffen,
- sich alle Mitglieder im Internet
an der Agora beteiligen,
- ein Teil der Mitglieder sich
treffen und die am Internet teilnehmenden
Mitglieder dem Treffen beigeschaltet
werden.
Für Newropeans ist die Abstimmung über
das Internet ein zulässiges
Wahlverfahren. Falls die Mitgliederzahl
100 000 überschreiten sollte,
wird Newropeans neben der Hauptversammlung
eine Versammlung von Delegierten
einrichten, die von den Mitgliedern
gewählt werden. Diese Delegiertenversammlung
kann beauftragt werden, alle
Vereinsentscheidungen zu treffen,
mit Ausnahme der Wahl des Vorstands,
die der Hauptversammlung vorbehalten
ist.
Die Agora wählt alle drei
Jahre einen Mitgliederausschuss,
der das Wählerverzeichnis
der Newropeans erstellt.
Arbeitssprachen der Agora sind
englisch, französisch, deutsch,
spanisch und polnisch.
Ordentliche Versammlungen:
Der Vorsitzende des Vereins beruft
die Agora mindestens einmal
jährlich ein, um Rechenschaft über
seine Tätigkeiten und
Entscheidungen abzulegen und
seine Berichte und Rechnungsführung
für das vergangene Jahr
billigen zu lassen.
Der Vorsitzende übermittelt
allen Mitgliedern vorab die Tagesordnung
und die Beschlussanträge.
Falls die Abstimmung auf elektronischem
Wege erfolgen soll, muss jedem
Mitglied sieben Tage zwischen
der Übermittlung der Beschlussanträge
und der Abstimmung zur Verfügung
stehen. Falls das Mitglied innerhalb
der Frist nicht an der Abstimmung
teilgenommen hat, wird seine
Stimme als Enthaltung gezählt.
Mitglieder, die nicht Anschluss
ans Internet haben, können
auf dem Briefweg an der Abstimmung
teilnehmen. Sie verfügen über
eine zusätzliche Frist von
sieben weiteren Tagen für
ihre Stimmabgabe.
Falls die Agora als Treffen ihrer
Mitglieder abgehalten wird, müssen
die Einladung, die Tagesordnung
und die Beschlussanträge
15 Tage vor dem Beginn der Hauptversammlung
bei den Mitgliedern eingegangen
sein. Der Vorsitzende leitet
mit Unterstützung der Vorstandsbüromitglieder
die Agora.
Die Agora trifft ihre Beschlüsse
mit der Mehrheit der anwesenden
oder vertretenen Mitglieder,
wobei ein anwesendes Mitglied
nur ein Mitglied vertreten darf.
Ein Beschluss kann nur gefasst
werden, wenn 40 Prozent der Mitglieder
an der Abstimmung teilnehmen.
Außerordentliche
Versammlungen
Außerordentliche Versammlungen
werden auf Beschluss des Vorstands
oder auf Antrag von mindestens
25 Prozent der Mitglieder einberufen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen
für die ordentlichen Versammlungen.
Paragraph 7 - Finanzielle Mittel
Die finanziellen Mittel des
Vereins sind:
- die Mitgliedsbeiträge
- Subventionen und Sponsorengelder,
- sonstige Unterstützungsleistungen,
- Kapitalerträge aus dem
Vereinsvermögen.
Paragraph 8 - interne Regelungen
Interne
Regelungen können
erstellt werden, um von der Satzung
nicht erfasste Details der internen
Organisation und des Funktionierens
des Vereins festzulegen.
Paragraph
9 - Satzungsänderungen
Satzungsänderungen werden
vom Vorstand oder von mindestens
zehn Prozent seiner Mitglieder
vorgeschlagen. Sie werden gültig,
wenn in einer Abstimmung, an
der mindestens 50 Prozent der
Mitglieder teilnehmen, mindestens
50 Prozent der Teilnehmer für
die Änderungen stimmen.
Paragraph
10 - Auflösung
Falls
mindestens zwei Drittel der
Mitglieder für die Auflösung
stimmen, setzt die Agora ein
oder mehrere Personen ein, die
mit der Auflösung beauftragt
werden. Mit dem Vermögen
des Vereins wird nach dem entsprechenden
niederländischen Gesetz
verfahren.
Executed in Paris, December
13, 2004

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