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Satzung


Die Newropeans sind ein informeller Zusammenschluss von Organisationen der europäischen Zivilgesellschaft (Vereine, Stiftungen, Universitäten, Regionen, Medien, Unternehmen, Forschungseinrichtungen...) die gemeinsam die Überzeugung vertreten, dass die große Herausforderung der kommenden Jahrzehnte für die Europäische Integration die Demokratisierung der Europäischen Institutionen ist. Jede Mitarbeit bei Newropeans ist freiwillig, jede Aktion wird von den Mitgliedern und Partnern getragen, die bei ihrer Verwirklichung mitzuarbeiten bereit sind. Die folgenden Paragraphen bilden die Satzung der Newropeans:


Newropeans
Nichtwirtschaftlicher Verein


Paragraph 1 - Der Name

Zwischen den Unterzeichnern und Mitgliedern wird ein nichtwirtschaftlicher Verein nach niederländischem Recht gegründet. Der Verein trägt den Namen : Newropeans

Paragraph 2 - Vereinszweck

Newropeans ist ein transeuropäisches Netzwerk von juristischen Personen der Europäischen Zivilgesellschaft und von natürlichen Personen, die gemeinsam die Demokratisierung der Europäischen Union anstreben. Seine Tätigkeit umfasst alle für die Demokratisierung relevanten Bereiche; er kann sich aller legalen Mittel bedienen, um dieses allgemeine Ziel zu erreichen. Die internen Arbeitssprachen von Newropeans sind französisch und englisch. Kommunikationssprachen von Newropeans sind nach Möglichkeit alle in den EU-Mitgliedstaaten gesprochenen Sprachen.
Um seine Ziele zu verwirklichen, wird der Verein verschiedene Aktivitäten betreiben, über die konkret die Entscheidung dem Vorstandsbüro obliegt.

Paragraph 3 - Vereinssitz

Der Sitz des Vereins ist Postbus 440, NL - 6500 AK Nijmegen. Er kann durch einfachen Beschluss des Vorstands in einen anderen Ort in der Europäischen Union verlegt werden.


Paragraph 4 - Mitglieder

Mitglied kann jede Bügerin oder jeder Bürger der Europäischen Union werden, der aktiv an der Demokratisierung der Europäischen Union arbeiten möchte. Er wird durch Leistung eines Mitgliedsbeitrags, dessen Höhe jedes Jahr von der Agora (Hauptversammlung) des Vereins festgelegt wird, Mitglied.

Unter Beachtung eines besonderen Statuts, das sicherstellt, dass jeder Partner sich jedes Jahr aktiv an der Zusammenarbeit oder an der Verwirklichung von Projekten beteiligt, können juristische Personen Partner von Newropeans werden ; bei Verstoß gegen dieses Statut erlischt die Partnerschaft mit Newropeans.


Paragraph 5 - Verlust der Mitgliedschaft

Ein Mitglied geht seiner Mitgliedschaft in den folgenden Fällen verlustig:

- Austritt oder Tod
- Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrags
- Begehung von Straftaten, ob im Rahmen der Aktivitäten von Newropeans oder davon unabhängig
- Tätigkeiten oder Äußerungen, die sich gegen den Vereinszweck, also die Demokratisierung der Europäischen Union richten.

Den Beschluss, das Mitglied aus dem Verein auszuschließen, fällt der Vorstand nach beratender Stellungnahme des Mitgliederausschusses und der Anhörung des Betroffenen durch den Vorstand. Der Beschluss wird unmittelbar wirksam. Der Betroffene kann den Beschluss vor der nächsten Agora anfechten, die ihn, den Vorstand und den Mitgliederausschuss anhören muss. Die Agora kann den Beschluss des Vorstands mit einfacher Mehrheit aufheben. In diesem Fall leben die Mitgliederrechte unmittelbar wieder auf.

Paragraph 6 - Verwaltung

Der Verein organisiert sich auf zwei Ebenen, nämlich einer transeuropäischen und einer lokalen bzw. regionalen Ebene.

- Die transeuropäische Ebene umfasst sowohl die Beschlussebene, also den Vorstand und die Agora (die Hauptversammlung), als auch fachspezifische Gruppen;

- Die lokale oder regionale Ebene aus lokalen Newropeans-Gruppen fasst die die Mitglieder und Partner von Newropeans in einer Stadt oder sonstigen Gebietskörperschaft zusammen. Die lokale oder regionale Ebene ist (wie auch die fachspezifischen Gruppen) nicht unmittelbar an den transeuropäischen Entscheidungen beteiligt; ihre Aufgabe besteht vielmehr darin, die Aktivitäten von Newropeans vor Ort zu organisieren. Ihre Mitglieder nehmen an den Entscheidungen durch Beteiligung am Vorstand oder der Agora teil.


1) Der Vorstand

Der Vorstand leitet den Verein. Der Vorstand besteht aus mindestens 35 Mitgliedern (15 im ersten Jahr des Vereinsbestehens), die Staatsangehörige von mindestens 15 Mitgliedstaaten sein müssen (fünf im ersten Jahr seit Vereinsbestehen); mindestens zwanzig der Vorstandsmitglieder müssen ordentliche Vorstandsmitglieder sein. Jedes ordentliche Vorstandsmitglied übernimmt einen besonderen Verantwortungsbereich. Die weiteren Vorstandsmitglieder nehmen ohne Stimmrecht an den Vorstandssitzungen teil. Sie können beim Ausscheiden von ordentlichen Vorstandsmitgliedern zu ordentlichen Vorstandsmitgliedern bestellt werden. Wenn die Zahl der ordentlichen Vorstandsmitglieder unter 20 absinkt, weil mehr ausscheiden als weitere Vorstandsmitglieder nachrücken können, muss der Vorstand in den folgenden sechs Monaten neu gewählt werden. Der Vorstand wird für eine Dauer von drei Jahren in einem Wahlgang mit geschlossenen Listen ewählt. Die Agora kann zu jedem Zeitpunkt mit einfacher Mehrheit bei sechzigprozentiger Wahlbeteiligung einen Vorstand durch Wahl eines anderen Vorstands abwählen.

Der in der Liste an erster Stelle geführte Kandidat wird Vorsitzender des Vereins und des Vorstands. Bei Einreichung der Liste zur Vorstandswahl muss aufgeführt sein, welcher Kandidat im späteren Vorstand die Aufgabe des Generalsekretärs und des Schatzmeisters übertragen bekommen soll. Jeder Kandidat muss die notwendigen Fähigkeiten, auch sprachlicher Art, aufweisen, die das Amt eines Vorstandsmitglieds erfordert.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse entweder durch e-mail oder Telekonferenz auf Initiative des Vorsitzenden, oder in einer Sitzung, die der Vorsitzende einberufen kann oder auf Antrag eines Viertels der Vorstandsmitglieder einberufen muss.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Jedes unentschuldigte Fernbleiben von einer Vorstandssitzung kann als Niederlegung des Vorstandsmandats ausgelegt und auf Vorschlag des Vorsitzenden durch Beschluss der Hälfte der Vollmitglieder bestätigt werden. Die Arbeitssprachen des Vorstands sind englisch und französisch ohne Verdolmetschung und Übersetzung.

Der Vorsitzende, der Schatzmeister und der Generalsekretär bilden das Vorstandsbüro. Das Büro leitet die allgemeinen Tätigkeiten des Vereins. Ihm werden die dafür erforderlichen Entscheidungskompetenzen eingeräumt. Es ist verpflichtet, dem Vorstand gegenüber Rechenschaft für die getroffenen Entscheidungen abzulegen.


2) Die Agora (Hauptversammlung)

Die Agora von Newropeans besteht aus allen Mitgliedern (natürliche Personen), soweit sie ihren Mitgliedsbeitrag geleistet haben. Auch die Partner (juristische Personen) können durch ihre Vertreter im Rahmen der besonderen, von Newropeans definierten Modalitäten teilnehmen.
Die Agora werden abgehalten, indem
- sich alle Mitglieder treffen,
- sich alle Mitglieder im Internet an der Agora beteiligen,
- ein Teil der Mitglieder sich treffen und die am Internet teilnehmenden Mitglieder dem Treffen beigeschaltet werden.
Für Newropeans ist die Abstimmung über das Internet ein zulässiges Wahlverfahren. Falls die Mitgliederzahl 100 000 überschreiten sollte, wird Newropeans neben der Hauptversammlung eine Versammlung von Delegierten einrichten, die von den Mitgliedern gewählt werden. Diese Delegiertenversammlung kann beauftragt werden, alle Vereinsentscheidungen zu treffen, mit Ausnahme der Wahl des Vorstands, die der Hauptversammlung vorbehalten ist.
Die Agora wählt alle drei Jahre einen Mitgliederausschuss, der das Wählerverzeichnis der Newropeans erstellt.
Arbeitssprachen der Agora sind englisch, französisch, deutsch, spanisch und polnisch.

Ordentliche Versammlungen:


Der Vorsitzende des Vereins beruft die Agora mindestens einmal jährlich ein, um Rechenschaft über seine Tätigkeiten und Entscheidungen abzulegen und seine Berichte und Rechnungsführung für das vergangene Jahr billigen zu lassen.
Der Vorsitzende übermittelt allen Mitgliedern vorab die Tagesordnung und die Beschlussanträge. Falls die Abstimmung auf elektronischem Wege erfolgen soll, muss jedem Mitglied sieben Tage zwischen der Übermittlung der Beschlussanträge und der Abstimmung zur Verfügung stehen. Falls das Mitglied innerhalb der Frist nicht an der Abstimmung teilgenommen hat, wird seine Stimme als Enthaltung gezählt. Mitglieder, die nicht Anschluss ans Internet haben, können auf dem Briefweg an der Abstimmung teilnehmen. Sie verfügen über eine zusätzliche Frist von sieben weiteren Tagen für ihre Stimmabgabe.
Falls die Agora als Treffen ihrer Mitglieder abgehalten wird, müssen die Einladung, die Tagesordnung und die Beschlussanträge 15 Tage vor dem Beginn der Hauptversammlung bei den Mitgliedern eingegangen sein. Der Vorsitzende leitet mit Unterstützung der Vorstandsbüromitglieder die Agora.
Die Agora trifft ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder, wobei ein anwesendes Mitglied nur ein Mitglied vertreten darf. Ein Beschluss kann nur gefasst werden, wenn 40 Prozent der Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen.

Außerordentliche Versammlungen
Außerordentliche Versammlungen werden auf Beschluss des Vorstands oder auf Antrag von mindestens 25 Prozent der Mitglieder einberufen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für die ordentlichen Versammlungen.


Paragraph 7 - Finanzielle Mittel

Die finanziellen Mittel des Vereins sind:
- die Mitgliedsbeiträge
- Subventionen und Sponsorengelder,
- sonstige Unterstützungsleistungen,
- Kapitalerträge aus dem Vereinsvermögen.

Paragraph 8 - interne Regelungen

Interne Regelungen können erstellt werden, um von der Satzung nicht erfasste Details der internen Organisation und des Funktionierens des Vereins festzulegen.

Paragraph 9 - Satzungsänderungen

Satzungsänderungen werden vom Vorstand oder von mindestens zehn Prozent seiner Mitglieder vorgeschlagen. Sie werden gültig, wenn in einer Abstimmung, an der mindestens 50 Prozent der Mitglieder teilnehmen, mindestens 50 Prozent der Teilnehmer für die Änderungen stimmen.

Paragraph 10 - Auflösung

Falls mindestens zwei Drittel der Mitglieder für die Auflösung stimmen, setzt die Agora ein oder mehrere Personen ein, die mit der Auflösung beauftragt werden. Mit dem Vermögen des Vereins wird nach dem entsprechenden niederländischen Gesetz verfahren.



Executed in Paris, December 13, 2004


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