| The
14 strategic proposals
14 propositions stratégiques
et opérationnelles pour
construire une Union Européenne
élargie effective et démocratique
au cours des deux prochaines décennies
1.
Einführung eines Verfahrens,
mit dem die EU, ihre Politik und
ihre Institutionen regelmässig
evaluiert werden :
Deshalb muss alle zehn Jahre,
beginnend im Jahr 2002, ein Konvent
aus gewählten Volksvertretern
zusammen treten, dessen Aufgabe
darin bestehen wird, den aktuellen
Stand der Europäischen Integration
zu begutachten und die notwendigen
strukturellen Änderungen
vorzuschlagen . (Vorteile :
Anderungen planen, sonst droht
das Chaos; Weiteren Stufen der
Europäischen Integration
in Takten vollziehen, sonst wird
sie scheitern : Demokratie, Effizienz,
Flexibilität, Evolution)
(Entscheidung : 2004/2005 - Umsetzung
: 2012)
2.
Geografische Neuordnung der Europäischen
Institutionen :
Bei der heutigen Größe
der EU ist es nicht mehr gerechtfertigt,
die Achse der europäischen
Hauptstädte aus der Anfangszeit
der europäischen Gemeinschaften
(Straßburg, Luxemburg, Brüssel)
zu erhalten. Die zentralen Europäischen
Institutionen müssen auf
London, Paris, Frankfurt, Brüssel
und Den Haag verteilt werden (Euroring
1) und die weiteren Gemeinschaftsinstitutionen
auf die anderen Hauptstädte
in Europa (Dublin, Madrid, Rom,
Wien, Prag, Budapest, Berlin,
Warschau, Kopenhagen, Helsinki,
Stockholm, Athen, Lissabon (EuroRing
2). (Vorteile: Die Gemeinschaftsinstitutionen
müssen für die Menschen
in Europa präsent werden
; das geeinte Europa muss für
die Welt sichtbar werden; Nähe
zu den Menschen; Effizienz; internationale
Visibilität).
(Entscheidung: 2005/2006 - Umsetzung:
2008 - 2015)
3.
Verschmelzung der zwei Exekutivorgane
(Rat und Kommission) :
In Zukunft muss Europa regiert
und nicht mehr aufgebaut werden.
In einer Demokratie werden Exekutive
und Legislative von zwei Organen
wahrgenommen, und nicht von dreien,
wie das heute in der Europäischen
Union der Fall ist. Politische
Zuständigkeiten dürfen
nicht auf mehrere Organe verteilt
werden, denn sonst sind unverständliche
Verfahren und Kompetenzgerangel
unvermeidbar. Aus politischen
und demokratischen Gründen
ist daher eine der aktuellen Gemeinschaftsinstitutionen
zu viel; und ohne Zweifel ist
die Kommission mit ihrer aktuellen
Aufgabenstellung dieSE überflüssige
Institution. Europa muss eine
Regierung erhalten. Diese Regierung
wird Träger der politischen
Exekutivverantwortung. Sie übernimmt
die Exekutivfunktionen, die aktuell
von Rat und Kommission ausgeübt
werden. Das Europäische Parlament
wird die alleinige Legislative,
behält damit seine bisherigen
Rechte und übernimmt zusätzlich
die legislativen Funktionen des
Rates. Diese beiden Organen vertreten
gemeinsam das Europäische
Interesse. Jedes neu gewählte
Europäische Parlament wird
den europäischen Haushalt,
aus dem die Gemeinschaftspolitiken
finanziert werden, per Gesetz
verabschieden; ein Konsens mit
der Europäischen Regierung
ist dabei zu erzielen. Damit den
Menschen erkenntlich wird, dass
sie mit ihrem Geld die Europäischen
Politiken bezahlen, wird bei der
Einkommenssteuer der an die EU
abzuführende Betrag ausdrücklich
mit "Europasteuer" bezeichnet.
(Vorteile: Das politische Gemeinschaftssystem
wird demokratisiert und damit
vereinfacht, um für die Menschen
verständlich und kontrollierbar
zu werden; absolute demokratische
Verankerung der beiden EU-Organe;
Verständlichkeit und damit
demokratische Transparenz der
Entscheidungsverfahren; den Volksvertretern
wird ihre Verantwortung vor den
Menschen in Europa bewusst)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung:
2006)
4.
Schaffung eines Europäischen
Parlaments bestehend aus europaischen
und nationalen/regionalen Abgeordnete
:
Wenn das Europäische Parlament
seine wichtige Rolle in Europa
erfüllen können will,
muss es sowohl die nationale und
regionale wie auch die europäische
Identität der Menschen repräsentieren
und damit die zwei (bzw. für
Bundesstaaten drei) staatlichen
Ebenen in Europa, mit denen sich
ein Europäer identifiziert,
vertreten. Das EP muss daher zu
fünfzig Prozent aus Abgeordneten
bestehen, die aufgrund von transeuropäischen
Listen in europäisch einheitlichen
Wahlen gewählt wurden; und
zu fünfzig Prozent aus Abgeordneten,
die auf nationaler (oder regionaler
- die Entscheidung darüber
gebührt dem jeweiligen Mitgliedstaat)
Ebene von den Menschen gewählt
oder die von den nationalen (oder
regionalen) Volksvertretungen
bestimmt wurden. (Vorteile:
Ein alleiniges Legislativorgan
in der Lage sein, die nationale,
regionale und europäische
Identität der Menschen in
Europa zu repräsentieren;
die Komplexität und Konflikte
eines Zweikammersystems würden
vermieden, die Legitimität
des EP erheblich gesteigert; die
einheitliche Wahl eines Europäischen
Parlaments würde dazu beitragen,
einen gemeinsamen politischen
Europäischen Raum zu schaffen).
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung
: 2009)
5.
Errichtung des Amtes eines Präsidenten
der Europäischen Regierung
:
Die Europäische Exekutive
muss nach innen wie nach aussen
eindeutig erkennbar sein. Daher
ist es notwendig, das Amt eines
Präsidenten der Europäischen
Regierung zu schaffen, den die
Staats - und Regierungschefs aus
ihrer Mitte für eine Dauer
von 3 Jahren wählen. Er gibt
für dieses Amt sein nationales
Amt auf; nur so kann erreicht
werden, dass dieses Amt von einem
politischen Schwergewicht aufgrund
einer bewussten Entscheidung wahrgenommen
wird, und nicht von einem Politiker,
der in seinem Heimatstaat abgewählt
wurde. Der Präsident der
Regierung vertritt alle europäischen
Politikbereiche. Bei Bedarf wird
er von anderen Mitgliedern der
Europäischen Regierung unterstützt.
Das aktuelle System der rotierenden
Präsidentschaften wird in
der Funktion des englischen "Chairman"
im Sinne eines Verhandlungsleiters
und Schiedsrichters beibehalten.
Die Aufgabe des "chair"
ist es, den Präsidenten der
Regierung in seinem Amt zu unterstützen
und in den Sitzungen die Schiedsrichterrolle
auszuüben. (Vorteile:
die politische Legitimität
der EU wäre gewährleistet;
die nationalen Regierungen müssten
anerkennen, dass die EU eine eigenständige
politische Ebene darstellt; die
wechselnde "chair-Präsidentschaft"
würde sicherstellen, dass
weiterhin alle Mitgliedstaaten
eine führende Rolle in der
EU einnehmen könnten)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung
2009)
6.
Schaffung einer EU-Verwaltungsbehörde,
die für die Implementierung
der Gemeinschafstpoliken zuständig
ist :
Sowohl das EP als auch die
Europäische Regierung müssen
das uneingeschränkte Gesetzesinitiativrecht
besitzen. Dabei steht das Initiativrecht
für inter-gouvernementale
Politiken natürlich weiterhin
den nationalen Parlamenten und
Regierungen zu. Jedoch kann ausschliesslich
die Europäische Regierung
vorschlagen, ein Politikfeld vom
einen Bereich in den anderen (intergouvernemental
oder gemeinschaftlich) zu verschieben.
(Vorteile: Vereinfachung, Effizienz
des Entscheidungsverfahrens; klare
Verantwortlichkeiten)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung:
2009)
7.
Einführung einer Weisungsbefugnis
der Europäischen Regierung
für die EU-Verwaltung :
Wie jede Verwaltung muss auch
die Europäische Verwaltung
effizient sein, sich als Dienst
am Bürger verstehen und für
die Umsetzung der politischen
Entscheidungen zuständig
sein. Sie ist daher der Aufsicht
der Europäischen Regierung
unterworfen; sie wird entsprechend
zu den Aufgaben, die sie wahrzunehmen
hat, in zwei Behörden untergliedert:
Die eine Behörde verwaltet
die Gemeinschaftspolitiken (l'Administration
Communautaire Européenne;
ACE); die andere Behörde
ist für die intergouvernementalen
Politiken zuständig (der
Rat der Europaministerien; EMR).
Die die Gemeinschaftspolitiken
verwaltende Behörde wird
aus den Diensten der Kommission
gebildet, wobei diese neue Behörde
ihre Aufgaben auf die grundlegenden
Politikbereiche beschränkt.
Die eigentliche Kommission (also
das Kollegium der Kommissare)
wird abgeschafft, wohingegen der
Generalsekretär der ACE echte
Verwaltungsaufgaben bei der Umsetzung
der Gemeinschaftspolitiken übertragen
bekommt (Handel, Binnenmarkt,
Wettbewerb, Landwirtschafts -
und Fischereipolitik; grenzüberschreitende
Verbrechensbekämpfung, Einwanderung,
Beziehungen zu Nachbarstaaten,
Eentwicklungszusammenarbeit; sowie
- für die Mitgliedstaaten
von EuroLand - die Wirtschafts
- und Haushaltspolitik). In dieser
Aufgabe wird er von den Generaldirektoren
unterstützt. die sonstigen
derzeitigen Aufgaben der Kommission
werden dem (intergouvernementalen)
Rat der Europaministerien oder
eigenständigen Behörden
übertragen, bzw. ersatzlos
gestrichen. Der Europäische
Gerichtshof wird der alleinige
Hüter der Verträge.
(Vorteile: die demokratische
Kontrolle der Europäischen
Institutionen wird gestärkt;
die Gemeinschaftsbehörde
kann sich wieder auf seine zentralen
Aufgaben besinnen; das Subsidiaritätsprinzip
wird tatsächlich umgesetzt)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung:
2009)
8.
Ernennung eines Ministers für
die EU- Aussenbeziehungen :
die Tatsache, dass die ausschliessliche
Gestaltung bestimmter Gemeinschaftspolitiken
der Europäischen Regierung
und dem Europäischen Parlament
übertragen wurde, erfordert,
dass die Aussenvertretungsbefugnis
für diese Bereiche auf einen
einzigen politisch Verantwortlichen
übertragen wird (Minister
für die gemeinsamen Aussenbeziehungen)
und dass die erforderlichen Verwaltungszuständigkeiten
von einer einheitlichen Aussenverwaltung
wahrgenommen werden (Gemeinsame
Europäische Botschaften).
Der Minister für die gemeinsamen
Aussenbeziehungen wird vom Präsidenten
der Europäischen Regierung
aus der Mitte der amtierenden
Außenminister der Mitgliedstaaten
bestimmt (jedoch darf er nicht
aus dem selben Mitgliedstaat wie
der Präsident kommen). Zusammen
mit den Verteidigungsministern
der Mitgliedstaaten der EU ist
er für die Errichtung der
gemeinsamen Europäischen
Einsatzgruppe verantwortlich.
Alle sonstigen Bereiche der Aussenpolitik
unterliegen selbstverständlich
weiterhin der Zuständigkeit
der Mitgliedstaaten und ihrer
diplomatischen Dienste. (Vorteile:
Starkere Handlungsfahigkeit der
EU in der Weltpolitik und gleichzeitig
Erhaltung der fruchtvollen bilateralen
Beziehungen der Mitgliedstaaten
mit Drittstaaten; die Politik
der EU wird nach außen einheitlich
und in Übereinstimmung mit
den internen Entscheidungen vertreten;
die gute Zusammenarbeit zwischen
dem Präsidenten der Regierung
und dem "Aussenminister"
wird gewährleistet; das Erscheinungsbild
der EU im Ausland wird deutlicher,
ihr Einfluß grösser)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung:
2009)
9.
Verstärkung der Rolle des
Europarats :
In der unmittelbaren Nachbarschaft
der Europäischen Union finden
sich Staaten, die so unterschiedlich
sind wie Russland und Marokko.
Ihnen allen ist gemein, dass sie
historische und besondere Partner
der EU sind, ohne jedoch anzustreben,
ihr in absehbarer Zukunft beizutreten.
Es ist unabdingbar, dass die EU
ihnen ein Status der besonderen
Nachbarn verleiht, der ihnen in
allen Bereichen Sonderbegünstigung
einräumt, ohne dass dies
jedoch bedeuten soll, dass damit
die Weichen für ihren Beitritt
gestellt würden. Um im intergouvernementalen
Bereich diese Politik der Sonderbegünstigung
umzusetzen, muss der Europarat
eine aktive Rolle spielen, insbs.
in den Bereichen der Kultur, Forschung
und Bildung. Der Europarat wird
die Aufgabe erhalten, in der Nachbarschaft
Europas für die Verbreitung
der Europäischen Werte zu
werben. Der Teil des Haushalts
der EU, der durch die Streichung
nicht erforderlicher Generaldirektionen
und Aufgabenbereiche frei werden
wird, könnte die Aufgabenerfüllung
des Europarats finanzieren. (Vorteile:
Die Beziehungen mit den unmittelbaren
Nachbarn der EU werden besonders
gepflegt - der Europarat wird
dabei eine aktive Zentralrolle
der europaischen Nachbarschaft
einnehmen; der die EU ruinierende
Zwang zu immer weiteren Erweiterungen
würde verschwinden; das geo-politische
Umfeld der EU würde gestärkt
werden; die Beziehungen zwischen
der EU und seinen Nachbarn würde
auf eine dauerhafte Grundlage
gestellt werden)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung
: 2009)
10.
Gewährleistung der Ausbildung
qualifizierten Personals fur das
XXI Jahrhundert :
Die EU braucht qualifiziertes
Personal, um das komplexe System
Europa zu verwalten. Die besten
Konstruktionen können nicht
funktionieren, wenn das entsprechende
Personal nicht vorhanden ist.
Diese Feststellung gilt sowohl
für die Politiker als auch
die Verwaltungsbeamten. Es muss
verhindert werden, dass die Beamten
sich zu den eigentlichen Herren
des Systems aufschwingen. Daher
muss die Tätigkeitsdauer
eines Beamten in einer Gemeinschaftsinstitution
auf 10 Jahre begrenzt werden,
wobei natürlich der Wechsel
zwischen den Gemeinschaftsinstitutionen,
den nationalen Verwaltungen und
der Privatwirtschaft erleichtert
werden muss; die perfekte Kenntnisse
von drei Sprachen muss als Standard
gefordert werden. Zur Kandidatur
als Europaabgeordneter ist die
Kenntnis zumindest einer Fremdsprache
erforderlich. (Vorteile: Kompetenz
und Flexibilität des Systems
wird dauerhaft gewährleistet;
der Graben zwischen der Europäischen
Verwaltung und der Europäischen
Gesellschaft wird verringert;
ein echter Europäischer Öffentlicher
Dienst wird entstehen)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung:
2009)
11.
Losung der Sprachproblematik :
Ohne Respekt der sprachlichen
Diversität verlöre die
Europäische Integration ihre
Legitimation. Dennoch gibt es
aus finanziellen und effizienzorientierten
Gründen gewisse Notwendigkeiten,
mit denen man leben muss. Ansonsten
würden die steigenden Kosten
und die immense Komplexität
der Übersetzungsarbeiten
zu einer Lähmung des Systems
führen, vom dem die Menschen
sich abwenden würden.
Daher muss ein mehrstufiges System
eingeführt werden: 2 Arbeitssprachen
für die informellen Arbeitssitzungen
(englisch und französisch),
5 offizielle Arbeitssprachen (englisch
- französisch - deutsch-
spanisch- polnisch) und alle Sprachen
für Veröffentlichungen
und öffentliche Sitzungen
(wie z.B. die Plenarsitzungen
des EP). Ähnliches hätte
für die Arbeitsdokumente
zu gelten. Offizielle Dokumente
müssten in alle Sprachen
übersetzt werden. Europa
sollte sich massiv für die
Entwicklung von automatischen
Übersetzungsprogrammen einsetzen;
ein Sprachkursprogramm in allen
nationalen und regionalen Volksvertretungen
sollte lanciert werd. (Vorteile:
Die babylonische Sprachverwirrung
wird vermieden, wobei dennoch
die sprachliche Diversität
Europas gesichert wird. Ausgleich
zwischen der sprachlichen Diversität
und der Notwendigkeit eines funktionsfähigen
Systems; die Menschen in Europa
könnten sich weiterhin über
die Europäische Politik informieren
und sich engagieren)
(Entscheidung: 2004/2005 - Umsetzung:
2006)
12.
Für den Erfolg des erweiterten
Europas - Verschiebung der EU-Erweiterung
auf das Jahr 2006 oder 2007:
Der Erfolg der Erweiterung
entscheidet über die Zukunft
Europas: diese Erweiterung muss
mehr sein als nur eine weitere
Etappe. Weder die Europäische
Union, die die Neunziger Jahre
verstreichen liess, ohne sich
ausreichend auf die Erweiterung
einzustellen, noch die Beitrittskandidaten,
die sich nur formell oder aus
wirtschaftlicher Perspektive auf
die Erweiterung vorbereitet haben,
sind ausreichend auf eine Erweiterung
2004 vorbereitet. Die Obsession
der Einhaltung des offiziellen
Datums 2004 birgt die Gefahr,
dass ein historisches Projekt
scheitert, wohingegen eine Verschiebung
um zwei bis drei Jahre den Erfolg
garantieren könnte. Denn
in diesem Zeitraum könnte
sicher gestellt werden, dass die
Beitrittsländer und die EU
politisch und strukturell in der
Lage sein werden, den entscheidenden
Schritt zu vollziehen. Der Europäische
Gipfel von Kopenhagen muss einen
Kalender für die Erweiterung
festlegen, der für die Mitgliedstaaten
und die Beitrittskandidaten verbindlich
ist. Das ist für den bisherigen
Kalender nicht der Fall. Darüber
hinaus muss die Bevölkerung
über den Nutzen der Erweiterung
informiert werden. Abschliessend
muss die Erweiterung durch nationale
Referenden ratifiziert werden.
(Vorteile: die demokratische
Einigung des Kontinents im Horizont
2010 wird erzielt; Widerstand
und Populismus gegen die Erweiterung
wird sowohl in der EU als auch
in den Beitrittsländern vermieden;
die Erweiterungsentscheidung wird
durch die Einbeziehung der Menschen
demokratisiert)
(Entscheidung: 2002 - Umsetzung
2006)
13.
Vergemeinschaftung der Sicherheits
- und Verteidigungspolitik sowie
der Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Kriminalität :
Der Binnenmarkt, der Euro,
die Erweiterung, der Terrorismus
l'Internet ... erfordern von der
EU eine wirksame Bekämpfung
der immer professioneller auftretenden
transnationalen Kriminalität.
Sowohl die Interessen der EU als
auch der Menschen in Europa müssen
geschützt werden. Der Aufbau
eines vergemeinschafteten Netzwerkes
der Zollfahnder, die Schaffung
einer Europäischen Staatsanwaltschaft,
der von einer Europäischen
Kriminalpolizei (als Netzwerk
der nationalen Polizeien) unterstützt
wird, und ad hoc zu bildende Netzwerke
europäischer Untersuchungsrichter
wird die EU in die Lage versetzen,
gegen diese wachsende Gefahr anzukämpfen.
(Vorteile: die innere und äussere
Vertrauenswürdigkeit der
EU wird gestärkt; die Ängste
vor der Erweiterung werden abgebaut)
(Entscheidung: 2002/2004 - Umsetzung:
2006)
14.
Definition einer gemeinsamen Einwanderungspolitik,
deren Umsetzung den Mitgliedstaaten
vorbehalten bleibt :
Für die EU ist Einwanderung
eine nicht zu vermeidende und
auch notwendige und nützliche
Tatsache, aber in zwei Bereichen
ist eine erfolgreiche Politik
unbedingt erforderlich: Zum einen
muss die illegale Einwanderung
bekämpft werden, zum anderen
muss die Integration gefördert
werden, damit die Kinder der Einwander
normale Europäer sein werden.
Zur Bekämpfung der illegalen
Einwanderung ist sowohl eine Überwachung
der Grenzen notwendig als auch
Handels - und Entwicklungspolitik
mit den Herkunftsländern
(Verbesserung der Effizienz von
Entwicklungshilfe, Förderung
besonderer Projekte zur Vermeidung
von Migrationsdruck, evtl. auch
Sanktionen gegen Staaten, die
nicht bereit sind, zur Vermeidung
von Migrantenströmen beizutragen.
Es muss auch möglich sein,
einen Einwanderer, der nicht zur
Integration bereit ist, wieder
in sein Herkunftsland zurückzuschicken;
parallel hierzu obliegt es der
staatlichen Gewalt (im wesentlichen
der nationalen, für die Entscheidungen
zur Festlegung der allgemeinen
Politik aber auch der Europäischen
Gewalt) dafür Sorge zu tragen,
dass die Integration wirksam wird;
dabei sind rassische oder religiöse
Diskrimination als Straftat zu
verfolgen. (Vorteile: es wird
so deutlich, dass Einwanderung
eine der grössten Herausforderung
für das Europa der Zukunft
sein wird und dass ihr Erfolg
von der Teilhabe aller an ihrer
Bewältigung abhängt;
das vertrauen in die Europäischen
Werte und ihre Dauerhaftigkeit
wird gestärkt; Europa wird
eine Gesellschaft bleiben, die
die Zukunft meistern kann)
(Entscheidung : 2002/2004 - Umsetzung:
2005)

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